Kaminkehrer 2013

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Zur Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit sowie des Umwelt- und Klimaschutzes müssen Anlagen weiterhin nach der KÜO fristgerecht gekehrt und überprüft sowie nach der 1.BImSchV gemessen werden. Bisher lag die Verantwortung für die Ausführung der Arbeiten bei dem Bezirkskaminkehrermeister, der sämtliche Tätigkeiten unaufgefordert fristgerecht durchgeführt hat.

 

Das neue Recht nimmt den Eigentümer stärker in die Pflicht.

 

  • Freie Kaminkehrerauswahl für Kehren und Messen

  • Nur eingetragene Kaminkehrerbetriebe dürfen Tätigkeiten ausführen

  • Keine Fristen des Feuerstättenbescheides übersehen

  • Eigentümer und ausführender Betrieb müssen gleichermaßen die Ausführung bestätigen

 

Für Eigentümer, die alle erforderlichen Kaminkehrerarbeiten weiter von Ihrem bisherigen Kaminkehrer, also von mir und meinen Mitarbeitern durchführen lassen, treten keine Veränderungen ein. Sie müssen nichts veranlassen und  können darauf vertrauen, dass wie bisher die Dienstleistungen ordnungsgemäß und fristgerecht ausgeführt werden. Sollten Sie mit dem bisherigen Service und der Arbeitsausführung zufrieden sein und sich lästige Terminverfolgung sowie Aufwand mit Formalitäten ersparen wollen, lassen Sie auch in Zukunft einfach alle Arbeiten in vertrauensvoller und gewohnter Weise von mir und meinen Mitarbeitern vornehmen.  

 

 

Zur Gewährleistung des Schutzes von Gebäuden und der Umwelt wird überwacht ob der Eigentümer seine Pflichten erfüllt. Für nachfolgend genannte hoheitliche Aufgaben bleibt auch in Zukunft allein der bevollmächtigte Bezirkskaminkehrer zuständig:

Führung des Kehrbuches, d.h. Überwachung und Dokumentation sämtlicher Termine einschließlich Übertragung der Messergebnisse (Emissionskataster), die Durchführung der Feuerstättenschau  (Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit sowie Intervalle) 2x innerhalb von 7 Jahren ab 2013, Meldung von vorgefundenen Mängeln an Feuerungsanlagen, die Durchführung der Abnahmen  (Austausch bzw. Neuerrichtung und Installation von Feuerungsanlagen) sowie anlassbezogene bzw. angeordnete Überprüfungen. Der Kaminkehrermeister ist ab 2013, außer bei hoheitlichen Aufgaben, nicht mehr an seinen Bezirk gebunden und er darf bereits jetzt weitere Arbeiten und Serviceleistungen im Bereich der Gebäudetechnik und Energieberatung anbieten. Hinweise auf Förderungen finden Sie hier.